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Die Gesellschaft der Immobilien-
Hier bieten wir zertifizierte Baubegleitende Qualitätsüberwachung BQÜ an.
Ziel der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung BQÜ ist es, das Bauvorhaben von Anfang an zu begleiten, die Qualität zu sichern, bei auftretenden Konflikten Lösungsvorschläge zu unterbreiten und durch die technische Kontrolle letztendlich die Werthaltigkeit der Immobilie nachhaltig sicher zu stellen.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung BQÜ bedeutet:
Mängelvermeidung durch Überwachung der Planung und Bauausführungund Problemminimierung mittels Darlegung vermeidbarer Mängel, Qualitätsnachweise durch Dokumentation der Ausführungsqualität und -
Ergänzende Beratung der Planungsbeteiligten bei Verwendung neuer Baumaterialien und Arbeitsmethoden.
Baubegleitende Qualitätsüberwachung BQÜ ist geeignet für:
Finanzierungsinstitute
Banken, Bausparkassen, Versicherungen
Bauherren
Private Bauherren, Behörden, Verbände, Handel, Industrie, Gewerbe
Bauausführende
Planer, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe
Warum Baubegleitende Qualitätsüberwachung BQÜ?
Die BQÜ ist um so wichtiger, wenn man sich vorstellt, dass 29 % aller Mängel bei Bausausführungen bereits in der Planung begründet sind und 13,4 % des Bauvolumens von den Planern, Ausführenden und Bauherren jährlich aufgewandt werden müssen, um Mängel zu korrigieren.
Aus diesem Grund fordern heute schon innovative Finanzierungsinstitute neben der betriebswirtschaftlichen Risikoanalyse auch eine technische Absicherung durch Baubegleitende Qualitätsüberwachung der zu finanzierenden Projekte.
Wir lösen als GTÜ-
Die Schritte zur Lösung von Konflikten durch uns als Bauexperten:
Vereinbarung der Parteien zur Konfliktlösung
Ortstermin der Baubeteiligten und Datenaufnahme
Konfliktanalyse
Gutachten
Konfliktmanagement

GTÜ-
Über die GTÜ erfolgt eine Vernetzung mit den Vertragspartnern, die bundesweit im Einsatz sind.
Gebäudesicherheit durch GTÜ-
Neben der allgemeinen Baubegleitenden Qualitätsüberwachung bieten die Sachverständigen Hilfestellung für Eigentümer und Betreiber zum Erhalt der Bausubstanz.

Informationen zur Gebäudesicherheit:
Ein Bauwerk/Gebäude geht nach der Abnahme in den Verantwortungsbereich des Eigentümers über. Eigentümer und Betreiber von Bauwerken/Gebäuden mit Publikumsverkehr haben eine besonders weitgreifende Verantwortung und Haftungsrisiken!
Besonders gefährdet sind "Sonderbauten":
Sporthallen, Schwimmbäder, Saalbauten, Stadthallen, Bürgerzentren, Tribünenkonstruktionen von Sportstadien, Überdachungen von Bahnhöfen, Wartehallen, Fluggasthallen, Wartungshallen, Messe-
Fragen zum Gebäudezustand, die Sie sich als Eigentümer oder Betreiber regelmäßig stellen sollten:
Ist das Bauwerk/Gebäude auf Grund seiner Konstruktion bei nicht funktionsfähiger Verwahrung (Schutz gegen Witterungseinflüsse) gefährdet? Gibt es sichtbare Schäden? Werden verdeckte Schäden vermutet? Ist die Einsicht in tragende Bauteile durch Verkleidungen verdeckt? Muss die Tragkonstruktion oder Teile davon zur Besichtigung freigelegt werden? Ist auf Grund des Ergebnisses der Baubegutachtung eine rechnerische Nachbetrachtung ("Statik") für bestimmte Bauteile erforderlich?